Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert.
Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert.
Sie haben die Wahl, ob Ich als Ihr Energieberater entweder
Ihre persönlichen Verhältnisse oder Wünsche können bei einer Energieberatung berücksichtigt werden.
So haben Sie die Wahl zwischen zwei Beratungsalternativen.
Planen Sie, Ihre Immobilie zeitlich gestreckt zu modernisieren, etwa weil Ihre finanziellen Möglichkeiten dies erfordern? Dann zeigt Ihnen Ihr Energieberater, wie sich Ihr Wohngebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend sanieren lässt.
Wollen Sie dagegen möglichst bald in einem Haus mit einem hohen, und damit zeitgemäßen, energetischen Niveau wohnen? Dann kommt für Sie eine Gesamtsanierung in einem Zuge in Betracht, an deren Ende ein BEG-Effizienzhaus steht.
Ich werde auf Ihren Wunsch hin ein entsprechendes energetisches Sanierungskonzept erstellen.
Gleichgültig aber, für welche Variante Sie sich bei einer Energieberatung entscheiden: Sie können die Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darstellen lassen. Der iSFP ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument des Bundes und präsentiert Ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit. Design und Struktur des iSFP sind dabei standardisiert. Zur Veranschaulichung wird überdies das Mittel der farblichen Visualisierung gezielt eingesetzt: Dadurch wird es Ihnen einerseits leicht gemacht, sich ein Bild vom energetischen Ausgangszustand des Wohngebäudes zu machen. Andererseits können Sie sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert.
Dieser Sanierungsfahrplan wird mit 80% gefördert.
Bedeutet: Sie müssen nur 20% des Energieberatungsberichtes selbst bezahlen.
Zielgruppe:
Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:
Fördervoraussetzungen:
Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn
Förderhöhe:
Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Ablauf des Förderverfahrens:
Wie sieht der Ablauf einer geförderten Energieberatung aus?
Ihr Energieberater nimmt das Wohngebäude bei einem Termin vor Ort in Augenschein. Dabei ermittelt er die wesentlichen Gebäudedaten. Diese betreffen die Bauteile (Dach, Außenwände, Fenster, Türen, Anbauten, Keller,... ) und die vorhandene Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Solarthermie, PV,...).
Auf dieser Grundlage erstellt der Energieberater für Sie einen schriftlichen Energieberatungsbericht. Dessen wesentlicher Bestandteil ist ein energetisches Sanierungskonzept; es enthält Vorschläge, wie Sie den Energiebedarf Ihres Wohngebäudes durch Modernisierungsinvestitionen senken können.
Den Energieberatungsbericht händigt der Energieberater an Sie aus und erläutert Ihnen in einem abschließenden Gespräch die darin enthaltenen Vorschläge für eine energetische Sanierung.
Kann ich als Kunde den Inhalt einer Energieberatung bestimmen?
Wenn Sie eine förderfähige Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, haben Sie, was den Inhalt der Beratung angeht, folgende Wahlmöglichkeit:
Wie oft kann ein Gebäude Gegenstand einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude sein?
Zwischen zwei Beratungen für dasselbe Gebäude muss ein Abstand von mindestens vier Jahren liegen. Ein neuer Eigentümer des Gebäudes kann dagegen ohne Wartezeit eine Energieberatung für Wohngebäude für dasselbe Gebäude in Anspruch nehmen.
Für welche Gebäude kann eine geförderte Energieberatung in Anspruch genommen werden?
Im Hinblick auf das Gebäude gelten folgende Voraussetzungen:
Obwohl ein Wohngebäude die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, ist eine geförderte Energieberatung ausgeschlossen, wenn
Einzelheiten hierzu siehe unter Nr. 6.2 der Richtlinie.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Einen Antrag auf Förderung durch das BAFA können Sie (z. B. als Hauseigentümer) selbst nicht stellen, sondern nur ein von ihnen beauftragter Energieberater, der zugelassen ist.
Ist das BAFA auch für Gebäudeenergieausweise zuständig?
Nein. Das BAFA besitzt keine Zuständigkeit für die Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen. Es fördert allein eine Energieberatung für Wohngebäude durch fachkundige und unabhängige Energieberater.
Stellt ein Energieberater im Zusammenhang mit einer Energieberatung für Wohngebäude einen Gebäudeenergieausweis aus, ist dies aber nicht förderschädlich.
Können Kaufinteressenten für ein Wohngebäude eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen?
Nein. Zulässig ist eine Antragstellung für eine geförderte Energieberatung aber, sobald ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen worden ist. Eine Eintragung im Grundbuch als Eigentümer ist daher nicht erforderlich.