Energieausweis


Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Vergleichbar mit den Verbrauchsangaben bei einem PKW. Wer ein Gebäude oder ein Gebäudeteil verkaufen, vermieten, verpachten will, muss sich einen Energieausweis ausstellen lassen. 

 

Beim Neubau von Gebäuden muss der Bauherr sicherstellen, dass dem Eigentümer unverzüglich nach Fertigstellung ein Energieausweis über das Gebäude ausgestellt wird. Gleiches gilt, wenn größere Änderungen an den Außenbauteilen bestehender Gebäude (z.B. Außenwände, Fenster, Türen und Dächer) vorgenommen werden oder die beheizte oder gekühlte Nutzfläche eines Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert wird. Lediglich für Baudenkmäler oder kleine Gebäude (weniger als 50m²) und Bauten aus Raumzellen gelten Ausnahmen.

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Unter Wohngebäuden werden dabei alle Gebäude verstanden, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen.

Nichtwohngebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes sind hingegen alle Gebäude, die nicht zu den Wohngebäuden zu zählen sind. 

 

Man unterscheidet bei der Erstellung eines Energieausweises auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs und auf der Grundlage des erfassten (gemessenen) Energieverbrauchs.

 

Der Gesetzgeber hat Bußgelder von bis zu 10.000€ bei Missachtung der Vorgabe zum Energieausweis festgelegt.

 

Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig. Eine vorgezogene Erneuerung ist nur erforderlich, wenn die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 % erweitert wird oder größer als 50m² ist sowie bei einer Dämmung oder dem Austausch von über zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils. Nach einer Modernisierung kann der Bedarfsausweis relativ einfach aktualisiert werden, um den verbesserten Standard des Gebäudes zu dokumentieren. Ein Verbrauchsausweis darf hingegen erst drei Heizperioden nach den Modernisierungsmaßnahmen erneuert werden.


Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Ein Verbrauchsausweis reicht aus, wenn ein Bauantrag für das Wohngebäude nach dem 01.11.1977 gestellt wurde, oder das Gebäude 5 oder mehr Wohnungen besitzt.

 

Ein Bedarfsausweis wird Pflicht, bei Neubauten und bei Bestandsgebäuden (bis zu 4 Wohneinheiten) die vor 1977 errichtet wurden und keine Sanierungen nach Anforderung der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von vor 1977 erhalten haben.


Was kostet ein Energieausweis?

Verbrauchsbasierter Energieausweis (Verbrauchsausweis):

Für Wohn- und Nichtwohngebäude                - 70€ bis 150€ inkl. MwSt. und Versand.

 

Bedarfsbasierter Energieausweis (Bedarfsausweis) mit Vor-Ort-Termin:

Für Wohngebäude bis 10 Wohneinheiten    - 300€ bis 500€ inkl. MwSt.

Für Wohngebäude ab 10 Wohneinheiten     - 500€ bis 1.000€ inkl. MwSt.

Für Nichtwohngebäude bis 1000 m2             - 40€/m² inkl. MwSt.

Für Nichtwohngebäude über 1000 m2          - 35€/m² inkl. MwSt.


Welche Daten werden benötigt?

Verbrauchsausweis:

 

  • Anlass der Ausstellung (Neubau/ Modernisierung/ Vermietung/ Verkauf/ Änderung)
  • Gebäudetyp
  • Adresse des Gebäudes
  • Baujahr Gebäude
  • Baujahr Anlagentechnik (Heizung, Solaranlage, Lüftung usw.)
  • Anzahl der Wohnungen
  • Gesamtwohnfläche
  • Wesentliche Energieträger für Heizung
  • Wesentliche Energieträger für Warmwasser
  • Einsatz von Erneuerbare Energien (Art und Verwendung)
  • Art der Lüftung (Fensterlüftung/ Schachtlüftung/ Lüftungsanlage mit/ohne Wärmerückgewinnung)
  • Evtl. Art der Kühlung (Passive/ aus Strom/ aus Wärme/ gelieferte)
  • Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre einschl. eingesetzter Brennstoffe/Endenergie
  • Anfangs- und Enddatum der drei Abrechnungszeiträume
  • Angaben zu Art der Warmwasserbereitung (zentral mit Heizung, dezentral o.a.)
  • Angaben zur Nutzung und/oder Beheizung des Kellers
  • bei gemischter Gebäudenutzung für Wohnen und Gewerbe: der Gebäudeteil
  • Angaben zu den Leerständen in den Abrechnungszeiträumen inkl. Dauer der Leerstände

 

  • Welche Modernisierungsmaßnahmen in welchem Jahr bereits durchgeführt worden sind, zum Beispiel: (Wärmedämmung von Dach, Außenwänden, Kellerdecke, Spitzboden/ Austausch der Fenster oder der Verglasung/ Dämmung von Heizleitungen, Einbau von Thermostatventilen/ Solar- oder Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung)

Bedarfsausweis:

  •  komplette Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Gebäudeschnitt und Lageplan)
  • Baubeschreibung (Aufbau Kellerdecke, Außenwände, Dach). Liegt keine Baubeschreibung vor, könnte diese beim zuständigen Bauamt eingesehen werden.
  • Wohnflächenberechnung
  • evtl. die Heizkostenabrechnung bzw. der Energieverbrauch
  • Daten zur Heizungsanlage, Warmwasserbereitung und evtl. der Lüftungsanlage; letztes Schornsteinfegerprotokoll
  • Angaben (technische Spezifikation) zu bereits durchgeführten Wärmeschutzmaß[1]nahmen (Dämmstärke, Wärmeleitgruppe) und anderen Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. solarthermische Anlagentechnik