Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Vergleichbar mit den Verbrauchsangaben bei einem PKW. Wer ein Gebäude oder ein Gebäudeteil verkaufen, vermieten, verpachten will, muss sich einen Energieausweis ausstellen lassen.
Beim Neubau von Gebäuden muss der Bauherr sicherstellen, dass dem Eigentümer unverzüglich nach Fertigstellung ein Energieausweis über das Gebäude ausgestellt wird. Gleiches gilt, wenn größere Änderungen an den Außenbauteilen bestehender Gebäude (z.B. Außenwände, Fenster, Türen und Dächer) vorgenommen werden oder die beheizte oder gekühlte Nutzfläche eines Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert wird. Lediglich für Baudenkmäler oder kleine Gebäude (weniger als 50m²) und Bauten aus Raumzellen gelten Ausnahmen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Unter Wohngebäuden werden dabei alle Gebäude verstanden, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen.
Nichtwohngebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes sind hingegen alle Gebäude, die nicht zu den Wohngebäuden zu zählen sind.
Man unterscheidet bei der Erstellung eines Energieausweises auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs und auf der Grundlage des erfassten (gemessenen) Energieverbrauchs.
Der Gesetzgeber hat Bußgelder von bis zu 10.000€ bei Missachtung der Vorgabe zum Energieausweis festgelegt.
Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig. Eine vorgezogene Erneuerung ist nur erforderlich, wenn die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 % erweitert wird oder größer als 50m² ist sowie bei einer Dämmung oder dem Austausch von über zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils. Nach einer Modernisierung kann der Bedarfsausweis relativ einfach aktualisiert werden, um den verbesserten Standard des Gebäudes zu dokumentieren. Ein Verbrauchsausweis darf hingegen erst drei Heizperioden nach den Modernisierungsmaßnahmen erneuert werden.
Ein Verbrauchsausweis reicht aus, wenn ein Bauantrag für das Wohngebäude nach dem 01.11.1977 gestellt wurde, oder das Gebäude 5 oder mehr Wohnungen besitzt.
Ein Bedarfsausweis wird Pflicht, bei Neubauten und bei Bestandsgebäuden (bis zu 4 Wohneinheiten) die vor 1977 errichtet wurden und keine Sanierungen nach Anforderung der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von vor 1977 erhalten haben.
Verbrauchsbasierter Energieausweis (Verbrauchsausweis):
Für Wohn- und Nichtwohngebäude - 70€ bis 150€ inkl. MwSt. und Versand.
Bedarfsbasierter Energieausweis (Bedarfsausweis) mit Vor-Ort-Termin:
Für Wohngebäude bis 10 Wohneinheiten - 300€ bis 500€ inkl. MwSt.
Für Wohngebäude ab 10 Wohneinheiten - 500€ bis 1.000€ inkl. MwSt.
Für Nichtwohngebäude bis 1000 m2 - 40€/m² inkl. MwSt.
Für Nichtwohngebäude über 1000 m2 - 35€/m² inkl. MwSt.
Verbrauchsausweis:
Bedarfsausweis: